Vermieter müssen den Einzug des Mieters bestätigen!
Mit Wirkung des neuen Bundesmeldegesetzes, ab 1. November 2015, müssen sich Mieter bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Hierzu wird eine
Bestätigung des Vermieters benötigt.
In unseren Immobilien setzen wir das Gesetz nachfolgend um:
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages und Einzug in eine unserer Wohneinheiten, erhält der neue Mieter automatisch eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) von uns,
die der Mieter (gem. 23.0.1 BMGVwV) im Zuge der Anmeldung, der zuständigen Meldebehörde vorlegt. Abschließend erhalten wir eine Kopie der Anmeldebestätigung.
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